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Leistungsspektrum Bauphysik

Unsere Partner wissen fachliche Kompetenz und zeitnahe Erledigung zu schätzen.
In den folgenden Bereichen sind langjährige Erfahrungen vorhanden:

Bauphysik → Wärmeschutz

Wärmeschutz im Hochbau nach DIN 4108,
Wärmeschutznachweis zum Projekt (mit eigenen Programmen)
Detaillösungen, Wärmeschutz, Wärmebrücken, Berechnungen

Bauphysik → Schallschutz, Bauakustik

Bauphysik bei der Planung im Hochbau, Neubau und Sanierung, Verkehrslärm, Freizeitlärm
Bauakustische Messungen, Raumakustische Messungen, Lärmpegelmessungen, Schallschutznachweis in der Planungsphase
Lärmprognose, Parkplatzlärm, Lieferlärm, Gewerbelärm, Beratung betroffener Bürger

Bauphysik → Feuchteschutz

Tauwasserschutz, Diffusionsberechnungen
Feuchtemessungen, Sanierungskonzepte
Gutachten bei Schimmelpilzbefall in Wohngebäuden, Sanierungslösungen, Beratung von Mietern und Vermieter

Technische Richtlinien, Fachgebiete Bauphysik (auszugsweise)

Wärmeschutz:
Wärmeschutz nach DIN 4108 / Energiesparverordnung / Wärmeschutzverordnung / Instationäres Wärmeverhalten von Bauteilen / Wärmebilanz für Räume
Feuchteschutz:
Feuchteschutz nach DIN 4108 / Tauwasserschutz / Feuchtebilanz für Räume / Kappilarität von Baustoffen
Schallschutz und Akustik:
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), TA Lärm, Schallschutz nach DIN 4109 Raum- und Bauakustik / Schallausbreitung
Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen nach DIN 18041
Berechnung von Schallimmissionen nach DIN 18005 / RS 90 / Schall 03 / VDI 2714 und VDI 2571 / Schalltechnische Entkopplung von Maschinen
Parkplatzlärm / Studie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz

Referenzliste Bauphysik

(Auszugsweise)

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Diffusionsberechnungen

Raumakustik, Bauakustik

Lärmschutz, Schallpegelmessungen, Lärmprognosen

Was ist ein Bauphysiker?

Bauphysiker ist die Berufsbezeichnung für Physiker, die sich durch eine Zusatzausbildung in Fragen der Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raum- oder Bauakustik usw.) spezialisiert haben. Es gibt auch Baufachleute, die ergänzend in Bauphysik ausgebildet sind. Die Ausbildung ist nicht einheitlich.
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Lärmschutz - Fakten

Jeder 4. Jugendliche ist schwerhörig! Wissenschaftler schätzen, dass ein Drittel der Jugendlichen mit spätestens 50 Jahren auf Grund von Freizeitlärm ein Hörgerät benötigt. Wesentliche Ursachen sind die Verbreitung von sehr lautem Kinderspielzeug, Feuerwerkskörpern, elektro-akustische Verstärkung von Musik (Walkman, Diskotheken, Großveranstaltungen).
Eine Hörgefährdung besteht ab 85 dB (A).
Es sollten folgende Pegelbegrenzungen festgelegt werden:

Für lärmgebende Spielzeuge und Geräte mit Ohrhörern bei Kindern unter 14 Jahren: Begrenzung des Dauerschallpegels auf 80 dB (A)
Für tragbare und andere Geräte mit Ohrhörern: Begrenzung des Dauerschallpegels auf 95 dB(A).
In Diskotheken:
Begrenzung des Dauerschallpegels auf 95 dB(A)